Anmelden Mein Konto

Lieferbedingungen

Die Regeln für die Lieferung Ihrer Bestellung: Lieferzeiten, Teillieferungen, Gefahrübergang, Pflichten zur Zufahrt, Lieferverzögerungen und Prüfung der Ware.

Diese Lieferbedingungen regeln die Einzelheiten der Lieferung von Bestellungen bei Brennholz Damm GbR. Sie ergänzen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle eines Widerspruchs haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang. Eine praktische Übersicht zur Lieferung finden Sie auf der Seite Lieferung.

1. Begriffsbestimmungen

  • Verkäufer: Brennholz Damm GbR, 3 Am Brachthof, 35102 Lohra, Deutschland.
  • Kunde: jede Person, die über brennholzdamm.de bestellt, unabhängig davon, ob es sich um einen Verbraucher oder einen Unternehmer handelt.
  • Verbraucher: jede natürliche Person, die eine Bestellung zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
  • Unternehmer: jede natürliche oder juristische Person, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
  • Lieferung frei Bordsteinkante: Abladen der Ware vor der Lieferadresse an der nächstgelegenen Stelle, die für das Lieferfahrzeug gefahrlos erreichbar ist.
  • Werktage: Montag bis Freitag, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am Sitz des Verkäufers und am Lieferort.

2. Liefergebiet

Der Verkäufer liefert in ganz Deutschland (Festland). Eine Lieferung außerhalb dieses Gebiets ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung möglich.

3. Lieferzeiten

Sofern auf der Produktseite nicht anders angegeben, beträgt die Lieferzeit 3–7 Werktagen.

Die Frist beginnt:

  • bei Vorkasse per Überweisung: mit dem Eingang der Zahlung auf dem Konto des Verkäufers;
  • bei allen anderen Zahlungsarten: mit dem Vertragsschluss.

Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort gesetzlich anerkannten Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.

Der genaue Liefertermin wird mit dem Kunden telefonisch oder per E-Mail vereinbart.

4. Teillieferungen

Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar sind. Für eine vom Verkäufer veranlasste Teillieferung werden dem Kunden keine zusätzlichen Versandkosten berechnet.

5. Mengen und Einheiten

Brennholz ist ein Naturprodukt. Die Mengen werden in der auf der Produktseite angegebenen Einheit geliefert: Raummeter (RM, geschichtet), Schüttraummeter (SRM), Festmeter (FM), Gewicht, Sack, Paket oder Palette. Das Setzen lose geschütteter Scheite während des Transports ist normal und stellt keine Mindermenge dar.

6. Gefahrübergang

Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder an eine von ihm benannte Person über. Hat der Kunde einer Abstellgenehmigung zugestimmt, erfolgt die Übergabe mit dem Abstellen an der vereinbarten Stelle.

Bei Unternehmern geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen über, es sei denn, die Lieferung erfolgt mit eigenen Fahrzeugen des Verkäufers. In diesem Fall geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Kunden über.

7. Pflichten des Kunden hinsichtlich der Zufahrt

Der Kunde stellt sicher, dass die Lieferadresse für einen Lkw erreichbar ist. Er gewährleistet insbesondere eine ausreichende Durchfahrtsbreite und -höhe, einen tragfähigen Untergrund und ausreichend Rangierfläche für das angekündigte Fahrzeug. Er teilt dem Verkäufer spätestens bei der Bestellung alle bekannten Einschränkungen mit: Gewichtsbeschränkungen, enge Straßen, Zufahrten mit Gefälle oder Steigung, Hindernisse in der Höhe.

Bei loser Ware (Pellets) stellt der Kunde sicher, dass das Silo oder der Lagerraum vorbereitet, zugänglich und gemäß den Empfehlungen des Herstellers seiner Anlage ausgeführt ist.

Der Fahrer kann die Befahrung einer Zufahrt ablehnen, die eine Gefahr für Personen, das Fahrzeug oder Sachen darstellt. Die Lieferung erfolgt dann mit Zustimmung des Kunden an der nächstgelegenen erreichbaren Stelle.

8. Unmöglichkeit der Lieferung

Ist die Lieferung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht möglich, insbesondere wenn der Kunde zum vereinbarten Termin ohne vorherige Absage nicht anwesend ist oder die Zufahrt nicht den gemachten Angaben entspricht, vereinbart der Verkäufer mit dem Kunden einen neuen Termin. Der Verkäufer kann dem Kunden die durch die erneute Anlieferung entstandenen, nachgewiesenen Mehrkosten in Rechnung stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass diese Kosten nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind.

9. Lieferverzögerungen

Kann der Verkäufer die vereinbarte Lieferzeit nicht einhalten, informiert er den Kunden unverzüglich und nennt ihm einen neuen voraussichtlichen Termin. Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen, die auf höhere Gewalt oder auf äußere Ereignisse zurückzuführen sind, die er vernünftigerweise nicht vorhersehen konnte, zum Beispiel extreme Witterungsbedingungen oder Straßensperrungen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Verzug bleiben unberührt.

10. Prüfung bei Anlieferung

Der Kunde wird gebeten, die Ware unmittelbar bei der Lieferung zu prüfen und erkennbare Abweichungen (Menge, Beschädigung, falsches Produkt) vor der Unterschrift auf dem Lieferschein zu vermerken. Er wird gebeten, den Verkäufer möglichst zeitnah per E-Mail an info@brennholzdamm.de oder telefonisch unter +49 75 1234 7635 zu informieren.

Für Verbraucher hat ein unterbliebener Vermerk oder eine unterbliebene Meldung keinerlei Auswirkungen auf ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Für Unternehmer gilt die gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 Handelsgesetzbuch (HGB).

11. Ergänzende Bestimmungen

Für alle hier nicht geregelten Punkte gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Informationen zu den Zahlungsarten finden Sie auf der Seite Zahlung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.